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Vorrübergehende Senkung der Mehrwertsteuer

Die Corona Pandemie (COVID-19 / SARS-CoV-2) und der darauf von der Bundesregierung deutschlandweit verhängte Lockdown ab Mitte März hat auch nach dessen Beendigung weiterhin teils erhebliche negative Auswirkungen auf alle Teile der Wirtschaft.

 

Daher hat der Gesetzgeber für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 eine vorrübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes um bis zu 3% (Prozentpunkte) beschlossen. Somit sinkt die Mehrwertsteuer auf aktuell 16% bzw. 5%.

 

Wir als Unternehmen verpflichten uns diese Senkung zu 100 Prozent, auf all unsere Dienstleistungen, auf welche die Umsatzsteuer anfällt, entsprechend an unsere Kunden weiter zu geben.