1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle haupt-, neben-/ und freiberuflichen Mitarbeiter sowie für alle Besucher und Teilnehmer unseres Hauses. Ebenso für Personen, welche unsere Räumlichkeiten als Untermieter nutzen.
2. Grundsätzliches
Die Einrichtungsgegenstände sind werterhaltend und schonend zu behandeln, die Räume sauber und ordentlich.
3. Haftung
Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die den Nutzern bei Gebrauch der Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume (sanitären Anlagen, Wartebereich, Flur- und Treppenhaus sowie Ein- und Ausgänge) sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, erfolgt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Eine Haftung für das Abhandenkommen von Geld, Wertsachen und Garderobe wird generell nicht von uns übernommen.
4. Hausrecht
Unsere Mitarbeiter sind alle zur Ausübung des Hausrechtes berechtigt. Erfüllt das Verhalten eines Teilnehmers/Besuchers den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, so kann der Mitarbeiter den Teilnehmer/Besucher zum unverzüglichen Verlassen der Räumlichkeiten bzw. des Hauses oder Geländes auffordern. Über Verstöße und Missachtungen der Hausordnung werden generell von den Mitarbeitern in der Akte des betreffenden Teilnehmers ein Vermerk gemacht bzw. ein Protokoll angelegt. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor ggf. den jeweiligen Kostenträger schriftlich / mündlich hierüber in Kenntnis zu setzen.
In einer solchen Mitteilung werden mindestens folgende Daten an den Kostenträger mitgeteilt: Vor- u. Nachname des Teilnehmers, Kundennummer, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Art des Vorfalls, ergriffene Maßnahme durch den Mitarbeiter des Bildungsträgers. Bei minderjährigen Jugendlichen erfolgt zudem eine Mitteilung an die Eltern bzw. die erziehungsberechtigten Personen.
Teilnehmern/Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie den Unterricht stören oder andere Personen in irgendeiner Art und Weise belästigen oder gefährden. Der Zutritt kann auch Teilnehmern/Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Hausordnung verstoßen.
5. Fundsachen
Von Teilnehmern/Besuchern vergessene Gegenstände, die in unseren Räumen gefunden werden, sind entweder im Büro der Verwaltungsleitung oder bei einem Mitarbeiter abzugeben. Die Fundsachen werden dann für mindestens 6 Wochen bei uns eingelagert. Personen welche Gegenstände bei uns liegengelassen haben können uns diese gerne beschreiben. Sollte der gesuchte Gegenstand bei uns sein, so kann dieser nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Ein Versand per Post ist aus Kostengründen und aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwands leider nicht möglich.
6. Kursräume
Einrichtungsgegenstände und Lernmaterialien verbleiben in ihren jeweiligen Unterrichtsräumen. Die Form der Bestuhlung der Räumlichkeiten darf nur dann geändert werden, wenn nach Unterrichtsende die ursprüngliche Ordnung wiederhergestellt wird und dies durch die Lehrkraft ausdrücklich erlaubt wurde. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und die Fenster geschlossen werden sowie die Beleuchtung abgeschaltet wird. Die Heizkörper / Klimaanlage / Jalousien werden durch die Teilnehmer/Besucher nicht manuell betätigt. Soweit die Tafel oder das Whiteboard beschrieben wurde, ist diese für den nachfolgenden Unterricht zu säubern. Die Mitarbeiter verschließen die genutzten Räumlichkeiten ebenso wie die Schränke.
7. Zusätzliche Hinweise für die EDV-Räume
Die Computer sind nach dem Unterricht ordnungsgemäß herunterzufahren. Monitore, Drucker und der Beamer sind auszuschalten. Insbesondere ist der Verzehr von Speisen und Getränken in den EDV-Räumen nicht gestattet.
8. Werbung und Sammlungen
Das Anbieten von Waren, Losen, Leistungen usw. sowie jegliche kommerzielle Werbung in der Bildungseinrichtung ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Sammlungen jeder Art durch Dritte innerhalb des Hauses sind nicht gestattet.
9. Alkohol, Drogen und Waffen
Das Mitbringen/Mitführen von Alkohol, Drogen und Waffen in die Räumlichkeiten bzw. auf das Gelände des Bildungsträgers ist verboten. Ebenso ist der Konsum von Alkohol und Drogen strengsten untersagt.
10. Rauchverbot, Umgang mit offenem Licht (Feuer)
Im gesamten Haus besteht generelles Rauchverbot. Gleiches gilt für das unmittelbare Umfeld insbesondere für den Bereich des Haupteinganges des Gebäudes mit Ausnahme der dafür vorgesehenen, mit Aschenbechern ausgestatteten Plätzen. Diese können durch die Mitarbeiter/Teilnehmer/Besucher für Rauchpausen genutzt werden.
Der Umgang mit offenem Licht (z. B. Kerzen in Gestecken, Teelichter) in den Räumen ist generell nicht gestattet.
11. Verbot zur Mitbringung von Tieren
Das Mitbringen von Haus- und Nutztieren durch Mitarbeiter/Teilnehmer/Besucher ist generell untersagt. Dies gilt nicht für Blindenführhunde.
12. Mülltrennung
Wir bitten, alle Abfälle nach Papier, Plastik, Glas, Biomüll (soweit vorhanden) und Restmüll zu trennen und in die jeweils aufgestellten entsprechend gekennzeichneten Behältnisse zu werfen.
13. Brandschutz, Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren, Unfallverhütung
Alle Personen sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Besteht Verdacht auf Umstände, die eine Brandgefahr darstellen können (z.B. Schmorgerüche, schadhafte Steckdosen), ist umgehend ein Mitarbeiter oder der Hausmeister zu benachrichtigen. Bei Bemerken eines Brandes ist der Notruf 112 zu wählen. Vorhandene Rauch- oder Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt und verstellt werden. Sollten Fahrstühle im Gebäude vorhanden sein, so sind diese bei einem Brand nicht zu benutzen.
14. Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze
Die Fluchtwege und Notausgänge sind durch Schilder gekennzeichnet. Es dürfen keine Gegenstände in den Fluchtwegen abgestellt werden. Sofern Sammelplätze vorhanden sind, so sind diese entsprechend gekennzeichnet und bei einer Evakuierung aufzusuchen.
15. Parken
Die Parkordnung auf den gekennzeichneten Parkplätzen ist einzuhalten. Parkmöglichkeiten und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie PKW- und Zweirad-Kfz sind entsprechend gekennzeichnet. Auf dem Parkplatz gilt, insoweit nicht anders gekennzeichnet, die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zum Haupteingang des Gebäudes ist für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und für den Lieferverkehr ständig frei zu halten. Zu widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig durch die Hausverwaltung abgeschleppt.